
Die familien- und erbrechtliche Ausrichtung hat sich mit Einführung
des
Fachanwaltstitels
„Fachanwalt für Familienrecht“ intensiviert.
Rechtsanwältin Dr. Nikola Koritz ist seit März 1999
berechtigt diesen Titel zu führen.
Der Schwerpunkt der Arbeit liegt im Familien- und Erbrecht,
ein besonderes Interesse liegt im Unterhaltsrecht und auf den steuerrechtlichen Auswirkungen
einer Trennung.
Mitgliedschaften
• Deutscher Juristinnenbund (Vorstand Regionalgruppe Berlin)
• Deutscher Familiengerichtstag
• Deutscher Juristentag
• Deutscher Anwaltsverein
• Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein
• Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein